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Unglücklich im Job zu sein, muss nicht zwingend zur Kündigung führen. Manchmal helfen schon einige Veränderungen am Arbeitsplatz, um die Lage zu verbessern....
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Von der Ausbildung bis zur Rente bei der gleichen Firma – das ist selten geworden. Eine moderne Karriere führt oft über mehrere Jobwechsel, Um- oder Abwege. Und manchmal sogar zurück zum ehemaligen Arbeitgeber. Dieses sogenannte Boomerang Hiring kann eine gute Idee sein – sofern es nicht nur eine Verlegenheitslösung ist.
In diesem Artikel lesen Sie:
Zurück zum Ex-Arbeitgeber? Niemals! Wer diesen beruflichen U-Turn so kategorisch ablehnt, mag dafür seine Gründe haben. Das können gute sein, aber auch schlechte. Denn was sich für den einen als beruflicher Rollback erweist, ist für den anderen die nächste logische Etappe auf dem Weg zum Karriereziel. Deshalb sollten Sie sich diesen Schritt zumindest durch den Kopf gehen lassen – und im akuten Fall reiflich überlegen.
Aufseiten der ehemaligen Wirkungsstätte ist meist kaum mit grossen Bedenken gegenüber Rückkehrern zu rechnen. Angesichts des Fachkräftemangels dürften viele Unternehmen einst abgewanderte Beschäftigte quasi mit offenen Armen empfangen. Jedenfalls dann, wenn dem Abschied damals keine unschöne Schlammschlacht oder ein anderer, schwerwiegender Trennungsgrund vorausgegangen sind.
Ein Selbstläufer ist dieses Boomerang Hiring, wie es in Fachkreisen genannt wird, nicht. Eine Bewerbung für den Wiedereinstieg in die alte Firma lohnt sich für beide Seiten nur dann, wenn das Vorhaben handfeste Vorteile bietet. Allein schon deshalb sollte es für Rückkehrer keine Verlegenheitslösung sein. Denn die wird sie auf Dauer weder befriedigen noch weiterbringen. Und auch die Unternehmen sind nicht davon begeistert, wenn sie eine Rolle als beruflicher Lückenbüsser spielen. Und ob sie das tun sollen, finden Personaler schnell heraus.
Sie möchten nach Ihrer Kündigung zurück zum alten Arbeitgeber? Welche Gründe für eine solche Bewerbung entscheidend sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist das “Warum” aber ausschlaggebend: Wer beispielsweise seine Karriere vorantreiben will und dabei auf das passende Stellenangebot eines ehemaligen Arbeitgebers stösst, sollte es nicht aus Prinzip aussortieren. Andererseits: Wer sich nur darauf einlässt, weil er sonst nichts anderes findet, sollte besser die Finger davon lassen.
Gute Gründe, um zum Ex-Arbeitgeber zurückzukehren:
Schlechte Gründe, um zum Ex-Arbeitgeber zurückzukehren:
Auch Ihr Ex-Arbeitgeber wird Pro und Contra Ihrer Wiedereinstellung genau abwägen. Der Fachkräftemangel dürfte ihn zwar milde stimmen, doch das allein überzeugt ihn kaum vom Boomerang Hiring. Eine gute Bewerbung ist also auch in diesem Fall Pflicht. Nur weil das Unternehmen Sie schon kennt, erhalten Sie keine bevorzugte Behandlung. Ebenso wie alle anderen Bewerber brauchen Sie aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Und die richtigen Argumente. Der Wunsch “Ich möchte zum alten Arbeitgeber zurück” wirkt allein kaum überzeugend. Stellen Sie deshalb die Vorteile Ihres Wiedereinstiegs für das Unternehmen heraus.
Mit solchen Gründen haben Sie gute Karten, um nach einer Kündigung zurück zur alten Firma zu kommen. Trotzdem: Eine Garantie für eine triumphale Heimkehr sind sie nicht. Vielmehr müssen Sie sich auf bohrende Fragen im Vorstellungsgespräch einstellen. Besonders dann, wenn Sie schon kurze Zeit nach Ihrer Kündigung zurück zum alten Arbeitgeber möchten. Wie wollen Sie innerhalb weniger Monate viel an Qualifikation gewonnen haben?
Ausserdem will Ihr alter und vielleicht neuer Arbeitgeber genau wissen, warum Sie ihn damals verlassen haben und was Sie jetzt zur Rückkehr bewegt. Antworten Sie darauf offen und ehrlich. Sprechen Sie von Ihren Karriereplänen und Ihrer Laufbahnstrategie – und davon, warum Ihr ehemaliges Unternehmen heute dafür ideal geeignet ist.
Sind Sie überzeugend, klopft Sie Ihr Gegenüber vermutlich detailliert auf jene Vorteile Ihres Wiedereinstiegs ab, die Sie ihm in Ihrer Bewerbung genannt haben. Auch hier bleiben Sie besser bei der Wahrheit. Lügen im Vorstellungsgespräch sind nämlich gefährlich, weil sie oft früher oder später ans Licht kommen.
Das Bewerbungsgespräch läuft wie am Schnürchen und Sie merken: “Mein ehemaliger Arbeitgeber will mich zurück!” Doch dann kommt eine erneute Probezeit ins Spiel. Warum das denn? Spricht der Personaler das Thema an, sollten Sie dies nicht kategorisch ablehnen. Besonders nach einem mehrjährigen Intermezzo in anderen Unternehmen ist diese Vorgehensweise legitim.
Schliesslich können während Ihrer Abwesenheit neue Strukturen und Prozesse eingeführt worden sein, in denen Sie sich erst bewähren sollen. Oder Sie haben es mit anderen Vorgesetzten zu tun, die von Ihren Qualitäten überzeugt werden möchten.
Lassen Sie sich also im Zweifel auf eine Probezeit ein. Wenn Sie gut sind, sind die paar Monate kein Problem für Sie. Ausserdem profitieren Sie selbst ebenfalls davon: Stellt sich heraus, dass der Job ganz anders als erwartet ist, können Sie unkompliziert wieder aussteigen.
“Was möchten Sie verdienen?” Diese Frage wird mit absoluter Sicherheit auf Sie zukommen. Deshalb brauchen Sie darauf eine Antwort. Bei einem neuen Unternehmen würden Sie sicherlich mehr Gehalt verlangen, als in Ihrer bisherigen Position. Aber bei Ihrem Ex-Arbeitgeber?
Kehren Sie auf Ihre einstige Stelle zurück, werden Sie nicht viel Spielraum nach oben haben. Doch wenn Sie eine höhere Position bekommen, dürfen Sie mehr verlangen. Verhandeln Sie dann genauso, wie bei jedem anderen Jobwechsel. Doch pokern Sie nicht zu hoch. Am besten formulieren Sie Ihre Gehaltsvorstellungen bereits in der Bewerbung.
Zurück in den alten Job oder doch lieber eine Bewerbung für einen anderen Arbeitgeber schreiben, weil Sie neue Unternehmen kennenlernen möchten? Die Spezialisten von Robert Half helfen Ihnen dabei gern. Laden Sie einfach Ihren Lebenslauf hoch. Wir melden uns und finden gemeinsam mit Ihnen den idealen Arbeitgeber für Sie.
Bildquelle: © mroz - unsplash.com